Angebot aus den Kategorien Schroth, Ganzjährig und Thema
FASTEN NACH SCHROTH "HARMONIE"
7 Übernachtungen inklusive
Hinweis für Sie:
Arztpflicht während der Original Oberstaufener Schrothkur
Gemäß § 14a und 14b der EU-Verordnung über diätetische Lebensmittel bzw. diätetische Maßnahmen – dürfen hypokalorische bilanzierte Diäten (Gesamttagesenergiegehalt unter 800 kcal) bei den Personen, für die diese besonderen Ernährungserfordernisse bestehen, nur unter ärztlicher Aufsicht angewendet werden.
(Diätverordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom 28. April 2005, BGBI. I S. 1161, geändert durch Artikel 1 der Verordnung vom 1. Oktober 2010, BGBI.I S.1306)
Die Kosten für die ärztliche Anfangsuntersuchung werden separat und individuell vom behandelnden Arzt berechnet. Der Richtwert liegt bei etwa € 86,00 pro Person und ist im Gesamtpreis noch nicht berücksichtigt.
- Schroth´sche Kost (mittags und abends)
- persönlicher Welcomedrink im Atrium mit Panoramablick
- kurzes Einführungsgespräch
- Ärztliche Anfangsuntersuchung mit Beratung
- 5 morgendliche Schrothpackungen
- 1 Wave „Sinnesreise“, 80 min.
- 2 Bauchmassagen mit Leberwickel, 50 min.
- 3-er Block BEWEI
- 1 Massage für mich, 50 min.
- 1 Fußmassage mit Klangschalen-Bad, 50 min.
- 1 ITOVY-Test
- Quellwasser und Tee
- Kamingespräch über die optimale Ernährung nach der Kur
- Auszeit PUR im 2.700 m2 großen „Kristall SPA“ mit Infinity-Sport-Pool (20x10 m), Saunawelt „NAGELFLUH“ inklusive Outdoor-Living-Room, Schwebeliegenraum, Ruheplätze u.v.m.
- Bergkristall AktivPREMIUM Programm (Montag bis Samstag)
- Bergkristall-Inklusivleistungen
Hinweis für Sie:
Arztpflicht während der Original Oberstaufener Schrothkur
Gemäß § 14a und 14b der EU-Verordnung über diätetische Lebensmittel bzw. diätetische Maßnahmen – dürfen hypokalorische bilanzierte Diäten (Gesamttagesenergiegehalt unter 800 kcal) bei den Personen, für die diese besonderen Ernährungserfordernisse bestehen, nur unter ärztlicher Aufsicht angewendet werden.
(Diätverordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom 28. April 2005, BGBI. I S. 1161, geändert durch Artikel 1 der Verordnung vom 1. Oktober 2010, BGBI.I S.1306)
Die Kosten für die ärztliche Anfangsuntersuchung werden separat und individuell vom behandelnden Arzt berechnet. Der Richtwert liegt bei etwa € 86,00 pro Person und ist im Gesamtpreis noch nicht berücksichtigt.
Übernachtungen | 7 Nächte |
---|---|
Preis | ab € 2.219,— |